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 Riesiger Betrug mit Gewinnspiel

 

Name des Urhebers: unbekannt
(wird im Augenblick polizeilich ermittelt)
.

Wir haben es hier mit einer sehr schweren Form des Betruges zu tun.

Angeblich soll man bei einem Gewinnspiel von einer Zeitschrift des Axel Springer Verlages den Hauptpreis von 48.000 Euro gewonnen haben.

.
Wir zeigen Ihnen hier genau, wie diese Betrugsmasche funktioniert.

Das Ganze beginnt so:  Bei Ihnen klingelt das Telefon.  Am Hörer meldet sich eine Dame von der

Anwaltskanzlei Frankenberg & Partner
Schumannstrasse 28
60325 Frankfurt
Telefon: 069 / 43 00 10 19  sowie  069 / 57 80 89 83

Sie erzählt sehr glaubwürdig, dass die Kanzlei vom Axel Springer Verlag beauftragt wurde, einen Gewinner ausfindig zu machen. Dieser hätte sich, trotz schriftlicher Gewinn-Benachrichtigung, nicht beim Verlag gemeldet. Um die Aussage zu untermauern, verbindet Sie die Dame dann zu der Rechtsanwältin und Notarin Dr. Martina Kunze, die dies abermals eindeutig bestätigt.

Durch ihre Beauftragung wären natürlich Notarkosten entstanden, die aber von Gewinner zu tragen wären, da er sich beim Axel Springer Verlag nicht gemeldet hätte. Wenn sie also die 48.000 Euro an den Gewinner auszahlen solle, müsse dieser zuerst die angefallenen Notarkosten von 209,20 Euro auf ein Frankfurter Konto bezahlen. Ansonsten würde der Gewinn verfallen und an den Verlag zurückgehen.

Dann folgen genaue Kontodaten auf die man die "Gebühren" zahlen soll. In unserem Fall war das:

die Frankfurter Sparkasse mit der Kontonummer:
IBAN : DE 75 500 5020 10 2000 828 25

 

 

Die Masche ist wirklich dreist. Die Ergebnisse nach einer Recherche waren:

1.

Es gibt keine Anwaltskanzlei Frankenberg & Partner, nicht in Frankfurt oder an einem anderen Ort. Wenn man im Telefonbuch oder Internet nach der Anwaltskanzlei sucht, wird man nicht fündig. Die Betrüger nutzen hier bewusst falsche Adressen, um den Betrug besser durchführen zu können. Sobald diese Adresse als Fake bekannt ist, nehmen die Betrüger eine neue, frische Adresse einer nicht bestehenden Anwaltskanzlei.

2.

Es gibt keine Notarin Dr. Martina Kunze, sehr wohl aber eine Notarin Martina Kunze ohne Doktortitel. Diese praktiziert aber nicht in Frankfurt bei einer Anwaltskanzlei sondern alleine in Bad Vibel in der Nähe von Frankfurt. Nachdem wir Frau Kunze über diesen Fall informiert hatten, hat sie am gleichen Tag Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Durch diese Betrügereien sieht sie selbstverständlich ihren Ruf geschädigt, da die echte Martina Kunze mit diesen Betrügereien nichts zu tun hat. Sie ist selbst Opfer dieser Betrüger. Sobald der Name für die Betrüger "verbrannt" ist, nehmen diese einfach einen neuen Namen an.

3.

Alle angegebenen Rufnummern gehören nicht zu einer Anwaltskanzlei, werden aber direkt zu den Betrügern geleitet. Heutzutage ist es sehr leicht an eine kurzfristige Telefonnummer zu kommen. Es gibt im Internet dazu genügend Angebote. Für Betrüger ist das natürlich sehr angenehm, da man die Rufnummern ja auch nicht lange benötigt. Wenn alles Geld auf dem Konto abgezogen wurde, schalten die Betrüger oft eine neue Rufnummer und das ganze Spiel beginnt wieder von vorne.

4.

Das Konto bei der Frankfurter Sparkasse ist echt, läuft aber unter einem anderen Namen. Wir wissen inzwischen, dass dieses Konto einem so genannten "Finanzagenten" gehört, der selbst nicht weiß woher das Geld kommt. Dazu folgender und sehr wichtiger Hinweis:

Finanzagenten werden oft per Anzeige geworben und sehen meist so aus:

 

Diese so angeworbenen Finanzagenten stellen diesen Firmen dann ein Bankkonto zur Verfügung und hoffen auf reichliche Umsätze. Schon seit geraumer Zeit macht der Nebenjob als Finanzagent negative Schlagzeilen: Die Zahl der Geschädigten, die gutgläubig auf ein unseriöses Jobangebot für Finanzagenten eingegangen sind, steigt rasant. Wie das Bundeskriminalamt bekannt gab, hat sich die Zahl der Anzeigen gegen Finanzagenten, die ihr Konto für Internet-Kriminelle zur Verfügung gestellt haben, von 2971 Fällen im Jahr 2015 auf 6.394 Verdachtsfälle im Jahr 2016 mehr als verdoppelt.

 

Deshalb die dringende Warnung an alle die "Finanzagent" werden wollen:

Wer auf der Suche nach einem Nebenjob ist, hat wahrscheinlich bereits mehr als einmal ein Stellenangebot, in dem Finanzagenten gesucht werden, gesehen – denn es gibt massenweise solcher Jobangebote in den verschiedensten Variationen. Das liegt daran, dass der Ersatzbedarf an Finanzagenten sehr hoch ist, denn innerhalb weniger Tage fliegt der Schwindel auf und der Finanzagent ist für die kriminellen Auftraggeber unbrauchbar geworden. Dieser vermeintliche Nebenjob ist also keine Tätigkeit, die lange ausgeübt werden kann – und schon gar nicht legal.

Lassen Sie unbedingt die Finger von diesem Nebenjob: Wer sich als „Finanzagent“ betätigt, hat schwerwiegende zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zu tragen. Zahlreiche Presse-beiträge in Print und TV sowie Beiträge in Foren berichten darüber, dass es bereits viele Geschädigte gibt, die aus Gutgläubigkeit leichtsinnig zum Geldwäscher wurden.

Um es ganz unmissverständlich auf den Punkt zu bringen: Ihre „Aufgabe“ als Finanzagent besteht darin, Geldwäsche für organisierte Betrüger zu betreiben - und natürlich machen Sie sich damit strafbar.

Als Finanzagent stellen Sie Ihr privates Konto für Finanztransaktionen zur Verfügung. Sie nehmen Zahlungen entgegen, die allerdings nicht aus legalen Geschäften, sondern aus kriminellen Geschäften stammen.

Ihre Auftraggeber wollen, dass Sie das auf Ihrem Konto eingehende Geld unter Abzug Ihrer Provision möglichst umgehend abheben und anschließend das Bargeld über ein Bargeldversandunternehmen weitertransferieren. Es ist auch denkbar, dass die illegal erlangten Gelder schnell an die Täter weiter überweisen sollen und so die Transferwege verwischen.

Die Bezahlung für die Tätigkeit als Finanzagent erfolgt „leistungsbezogen“ in Form von einer Provision, die zwischen 5 bis 20 Prozent der Geldsummen, die über Ihr Konto fließen, liegt. Auf diese Art werden Ihnen mehrere Tausend Euro Verdienst im Monat versprochen.

Vorsicht - das ist nur scheinbar leicht verdientes Geld. Denn dass Sie Ihr Konto für kriminelle Transaktionen zur Verfügung stellen, wird nicht lange unbemerkt bleiben. Außerdem werden Sie die Konsequenzen, die Ihrer Tätigkeit als Finanzagent folgen, in vollem Umfang tragen müssen.

Das Fatale bei einem „Nebenjob“ als Finanzagent ist, dass Sie zunächst zwar Opfer sind, weil Sie auf ein unseriöses Nebenjob-Angebot hereingefallen sind. Dadurch jedoch, dass Sie das bei Ihnen eingehende Geld weiter überweisen bzw. transferieren, machen Sie sich zum Mittäter. Und damit kommen weitreichende Konsequenzen auf Sie zu.

Zunächst einmal ist es so, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die ursprüngliche Überweisung von den Opfern des Betruges widerrufen wird. Weil Sie als Finanzagent nun aber diese unrechtmäßig erworbenen Geldbeträge weiter überwiesen haben, bleiben Sie auf dem dadurch entstehenden Schaden sitzen. Denn die Geschädigten Opfer können Schadensersatzansprüche gegen Sie stellen – und werden das aller Wahrscheinlichkeit nach auch tun.

Zu dieser zivilrechtlichen Folge kommt die strafrechtliche Konsequenz. Wer sich als Finanzagent betätigt, betreibt Geldwäsche und macht sich damit strafbar. Es dauert nämlich nicht lange, bis Ihr neuer Nebenjob von der Polizei bemerkt wird: Normalerweise dauert es nur wenige Tage, bis ein neuer Finanzagent Besuch von der Kriminalpolizei bekommt. Gegen Sie wird dann ein Strafverfahren wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen eingeleitet. Da Sie außerdem Provision für Ihre Tätigkeit einbehalten haben, kann es möglich sein, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen unerlaubt erbrachter Finanzdienstleistungen verwaltungsrechtlich gegen Sie vorgehen wird – denn der Beruf des Finanzagenten ist genehmigungspflichtig.

 

Fazit:

Gehen Sie keinesfalls auf Gewinnspiele ein, indem Ihnen hohe Gewinnsummen versprochen werden oder auf Stellenangebote, in dem ein Nebenjob für einen Finanz-agenten angeboten wird - es handelt sich beides um Betrug! Überweisen Sie niemals Geld.

Sollten Sie aber schon einmal "Gebühren" bezahlt haben oder jetzt erst merken, dass Sie als Finanzagent arbeiten, wenden Sie sich umgehend an die Polizei. Diese kann Ihnen weiterhelfen.

 

 

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