Folgen Sie uns:

       

|  Produkte / Shop                 Bundpol im TV   |  Abzocker / Betrüger  |   Lauschabwehr  |  Wir über uns  |  Referenzen  |  Kontakt  |
 
 Neuigkeiten zu den Fällen Thomas W, WM-Liftsysteme sowie GM-Lift GmbH

 

Update vom 12.12.2022 (betrifft alle Fälle)

Die GM-Lift GmbH mit der angeblichen "Marke" WM-Liftsysteme ist inzwischen Insolvent. Der Eigentümer dieser GmbH hat jetzt erhebliche Schwierigkeiten mit den Rückforderungen seitens der Geschädigten. Thomas W. war zuletzt dort nur noch Prokurist und hat sich so seiner Verantwortung entzogen und den Eigentümer mit den anstehenden Problemen alleine gelassen.

Thomas W. bevorzugt für seine Machenschaften Mitbürger mit Migrationshintergrund. Viele kennen sich nicht genau mit der deutschen Gesetzgebung aus. Der Inhaber und Geschäftsführer der GM Lift GmbH war ein gebürtiger Italiener. Und genau diesen Umstand nutzte Thomas W. gnadenlos aus.

..
Nach neuesten Informationen aus dem näheren Umfeld von Thomas W. hat er wieder eine neue Firma gefunden, mit der er wohl das gleiche Spiel treibt und somit seine dubiosen Geschäftspraktiken weiterführen kann. Diesmal ist es wieder jemand, der keine deutschen Wurzeln hat. Der Firmeneigentümer Mohammad H. aus Ruppichteroth wurde von uns schriftlich und telefonisch kontaktiert.

Auf unsere telefonische Nachfrage nach Thomas W. erzählte uns der Firmeneigentümer dass Thomas W. für seine Firma jetzt tätig sei. Nachdem wir uns dann zu erkennen gaben, wollte er plötzlich nicht mehr mit uns sprechen, beendete abrupt das Telefongespräch und stellte anschließend gegen uns sofort einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.

Wir nehmen an, dass er uns damit wohl zum Schweigen bringen wollte, damit wir nicht weiter recherchieren das Thomas W. seine Machenschaften, jetzt mit der Firma des Eigentümers weiterführt.

Der Strafantrag wurde allerdings bereits Mitte August 2023 von der Staatsanwaltschaft komplett eingestellt, (§170.Abs.2 STPO) da dort Behauptungen aufgestellt wurden, die nicht der Wahrheit entsprachen.

In der Zwischenzeit wurde abermals aus dem näheren Umfeld von Thomas W. bekannt, dass er mit der Firma von Mohammad H. aus Ruppichteroth Plattformlifte für öffentliche Schulen angeboten, aber den Auftrag nicht erhalten hat, da die Kommune einen anderen Anbieter auswählte.

Dagegen legte die Firma von Mohammad H. in Zusammenarbeit mit Thomas W. Einspruch ein und versucht jetzt wegen angeblicher Vergabefehler Schadenersatzansprüche gegen die Kommune durchzusetzen. Dies wird, genau wie der Strafantrag, wohl auch nicht zum Erfolg führen.

 

Eins Vorweg: Es sind uns noch viel mehr Fälle bekannt, als hier beschrieben. Die meisten unzufriedenen Kunden trauen sich nicht aus Angst vor weiteren Verzögerungen beim Bau oder sogar juristischen Schritten vor der Kamera zu sprechen oder hier aufgeführt zu werden. Sie befürchten Repressalien seitens Thomas W. oder der Firmen WM-Liftsysteme oder GM-Lift GmbH, deren Eigentümer auch Thomas W. ist oder war.. Dies respektieren wir natürlich.

 

 Fall 1

Update vom 12.2.2021 (Fall 1)
Weitere Geschädigte erzählten uns, dass Thomas W. sie fortlaufend arglistig getäuscht hat, um seinen dubiosen Geschäften nachzugehen. Mit falschen Tatsachenbehauptungen mache er ungeniert mit seiner Masche weiter. Erst nach dem wieder ein Schaden entstanden ist, suchten die Geschädigten im Internet nach Hilfe. Ist ein Kunde nicht der Meinung von Thomas W. bezeichnet er diese Menschen dann als Betrüger, nicht willig zu zahlen oder als völlig inkompetent. Selbst der unabhängige TÜV Prüfer musste diese Vorgehensweise leidvoll erfahren....

Viele Kunden lesen die veröffentlichten Zeitungsartikel oder den Sat.1 Fernsehbericht über seine Geschäftsgebahren im Internet und sprechen ihn darauf an. Deshalb ist er augenscheinlich immer wieder genötigt, sich mit allerlei Unwahrheiten, gegenüber neuen Kunden, aus der Affäre zu ziehen. Er erzählt ihnen dann, dass der unzufriedene Kunde ihm noch 8.000 Euro schuldig wäre, nicht bezahlen wolle und er deshalb Klage eingereicht hätte....


In Wahrheit hat aber der Kunde gegen Thomas W. und seinen Machenschaften beim Landgericht Klage eingereicht. Schließlich hatte er den Kunden vorab schon um 24.000 Euro erleichtert, die er zahlen mussten bevor Thomas W. auch nur einen Handschlag getan hatte....

Selbst der völlig neutrale und unabhängige TÜV hat sich in seinem Prüfbericht, wegen schlampiger und teils lebensgefährlicher Gegebenheiten, die Thomas W. zu verantworten hat, geweigert, dem Aufzug ein TÜV-Prüfzeichen zu geben. Nachdem Thomas W. sich dann noch gegenüber dem TÜV auch noch abfällig geäußert hatte und den TÜV-Aufzugsprüfern sogar schriftlich Inkompetenz vorwarf, schaltete sich sogleich das Landesamt für Arbeitsschutz ein. Nach einer - vor Ort Besichtigung - hat es den Aufzug dann wegen erheblicher Mängel unverzüglich still gelegt und ein sofortiges Betriebsverbot erteilt. Thomas W. dagegen bestreitet die Vorwürfe, obwohl diese sichtbar und von 2 Prüfern (TÜV + Landesamt) unabhängig voneinander festgestellt wurden....

Erst danach hat der Kunde beim Landgericht Klage gegen Thomas W. wegen Nichterfüllung und Rückabwicklung des Vertrages eingereicht. Nicht Thomas W. hat Klage eingereicht, sondern das Ehepaar. Das "TÜV Gutachten" und das Schreiben, in dem er den TÜV Prüfern Inkompetenz vorwarf, liegt dem Landgericht vor.
...
Der Vorfall spielte sich schon vor 2 Jahren ab. Durch Corona verzögert sich der Prozess weiterhin. Wir halten Sie aber weiter auf dem Laufenden mit einer dringenden Warnung vor solchen Machenschaften.

 

Update vom 4.9.2021 (Fall 1)
Inzwischen wurden vom Landgericht 2 unabhängige, vereidigte Gutachter beauftragt, den Aufzug zu überprüfen. Beide Gutachter kamen zum gleichen Ergebnis wie der TÜV Prüfer. Der Aufbau und der Aufzug sind, so wie aufgebaut, lebensgefährlich.

 

Update vom 5.11.2021 (Fall 1)
Heute Morgen tauchte am Landgericht plötzlich ein Fernsehteam des Sat.1 Frühstücksfernsehen auf. Diese wollten von Thomas W. eine Stellungnahme, wegen des Verdachts des Betruges an einer seiner Kundinnen.

Als Thomas W. das Kamerateam kommen sah, versteckte er sich hinter einem Baum. Das Team wollte ihn mit den Vorwürfen konfrontieren. Allerdings war er für eine Stellungnahme vor der Kamera nicht bereit.

Bei der Verhandlung wurde der Beklagte Thomas W. von seinem Anwalt auf einmal als Zeuge vorgestellt, da er ja als Geschäftsführer seiner Firma zurückgetreten sei. Er sei ab sofort nur noch Prokurist. Somit wolle er jetzt als Zeuge und nicht mehr als Beklagter aussagen.

Auf Antrag des Anwalts des Beklagten Thomas W. sollten die Gutachter im Gerichtssaal noch einmal mündlich vernommen werden, obwohl deren schriftliche Sachverständigengutachten dem Gericht und den Parteien bereits vorlagen. Es ist sehr selten, dass Sachverständige ihre Gutachten noch einmal mündlich verteidigen müssen.

Bei der mündlichen Verhandlung klärte der Gutachter auf, dass es sich bei dem Kaufobjekt nicht um einen Aufzug handelt, sondern um eine Maschine (genauer: um eine Fördermaschine), die den Richtlinien eines Aufzuges nicht einmal entspricht.

Im Gerichtsprotokoll ist der genauen Wortlaut des Gutachters zu lesen: "Es handelt sich hier um eine Fördermaschine und nicht um einen Aufzug nach Aufzugsrichtlinie. Deshalb können Bedingungen, die im Aufzugsbereich angenommen werden, nicht automatisch auf Maschinen übertragen werden."

Diese neue Erkenntnis ist dem Kläger nur durch die Initiative des Anwaltes von Thomas W. zu verdanken, indem er die Gutachter nochmals zur mündlichen Verhandlung laden ließ. Damit kam nun ein weiterer Rücktrittsgrund hinzu. Der Kläger dachte bis zu diesem Zeitpunkt, er hätte einen Aufzug gekauft, so wie er auch von Thomas W. beworben und angeboten wurde. Dort war kein Wort von einer Fördermaschine oder Maschine zu lesen.

Auf seiner Webseite bewirbt Thomas W. diese "Fördermaschine" heute immer noch als "Eines der innovativsten Aufzüge unserer Zeit." (Screenshot). Da stellt sich dann doch die Frage, ob seine Produktwerbung nicht als arglistige Täuschung oder unlauterer Wettbewerb gewertet werden kann.

Das Landgericht wird jetzt zu klären haben, ob die Beklagte Firma in Gestalt von Thomas W. seine Aufklärungspflichten gegenüber seinen Kunden verletzt hat. Thomas W. hätte schon beim ersten Angebot darauf hinweisen müssen, dass der Kunde keinen Aufzug, sondern eine "Fördermaschine" erwirbt. Das Fehlen dieser Aufklärung ist ein weiterer Rücktrittsgrund, zumal der Beklagte Thomas W. auf seiner Webseite mit Aufzügen wirbt und nicht mit Maschinen.

Dies wird natürlich jetzt auch Auswirkungen auf alle im Moment anhängigen Verfahren haben, die auch andere geschädigte Kunden mit Thomas W. führen, da auch dort viele "Fördermaschinen" und keine Aufzüge verkauft wurden. (Gerne stellen wir auf Nachfrage allen Geschädigten das Sachverständigengutachten für Ihre Verhandlung gegen Thomas W. oder eines seiner Firmen zur Verfügung.)

 

Update vom 17.12.2021 (Fall 1)
Heute hat das Landgericht mitgeteilt, dass es noch ein weiteres Sachverständigengutachten benötigt, um die restlichen Punkte zu klären, die die beiden anderen Sachverständigen nicht begutachtet haben. Voraussichtlich wird das Landgericht dies in einem Beweisbeschluss Ende Januar 2022 verkünden, da im Vorfeld noch Schriftsätze der Parteien ausgetauscht werden müssen. Sobald mehr Informationen vorliegen, werden wir sofort darüber berichten.
 

 

Update vom 2.8.2022 (Fall 1)
Das Landgericht Berlin hat am 17.12.2021 mitgeteilt, dass es noch weitere Sachverständigen-gutachten benötigt, um die restlichen Punkte zu klären, die die beiden anderen Sachverständigen nicht begutachtet hatten. Dieser Termin war heute. Es hat tatsächlich ganze 8 Monate gedauert, bis die Gutachter kamen. Thomas W. wurde von einem der Gutachter im Vorfeld schriftlich gebeten an der Begutachtung heute teilzunehmen, um den Aufzug fahrtüchtig zu machen.

Thomas W. ist aber zum Termin einfach nicht erschienen. (trotz der schriftlichen Aufforderung des Gutachters) Deshalb liegt es sehr nahe, dass er überhaupt kein Interesse an seinen Kunden hat und es ihm egal ist, wie die Prozesse gegen ihn ausgehen.

Unter Anderem wurde seitens des Klägers bezweifelt, dass der Aufzug wie beschrieben 205 Kilo tragen kann. Der Gutachter kam zum gleichen Ergebnis. Die Tragkraft war weit unter dem, was der Aufzug hätte tragen müssen. Auch der Notruf des Aufzuges war außer Funktion, was Thomas W. bisher immer bestritten hatte.

Da sich Thomas W. oft in Barcelona aufhält, listen wir hier die dortigen Adressen einmal auf, wenn sie denn stimmen sollten. Alle diese Adressen gibt er selbst auf seinen unterschiedlichen Webseiten für das gleiche Produkt an.

1. ROYAL Seniorenprodukte SL, Carrera Felip II, 244 1°1ª 08016 Barcelona

2. ROYAL Seniorenprodukte SL, Avenida Meridiana 354 9 C, 08027 Barcelona

3. FUTURA Productos ortopédicos y geriátricos s.l. C../Escultor Ordoñez, 5, 08016 Barcelona

Die deutsche Justiz greift in solchen Fällen in Spanien nur sehr mühsam. Fraglich ist auch ob diese Adressen überhaupt stimmen, da Thomas W. schon mehrfach seine Adresse geschickt verschleiert hat.

Thomas W. könnte mit dem Gedanken spielen seine Aufzugsfirmen, wegen der Klagen der Geschädigten, einfach in die Insolvenz zu schicken. Damit wäre er "fein" raus,  zumal er als "Prokurist" nichts damit zu tun hat. Alleiniger Geschäftsführer ist seit einigen Monaten Herr Giuseppe M.

Thomas W. wälzt somit das volle Risiko auf ihn ab. Dieser müßte sich dann mit dem Insolvenzverwalter und der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen. "So käme Thomas W. aus der Sache sehr einfach raus, meint er!

Mit dieser Sichtweise steht er aber alleine da, denn er hat uns vergessen. Wir haben mit Giuseppe M. telefoniert. Er machte am Telefon einen sehr hilflosen Eindruck und wusste nichts von den Machenschaften des Thomas W.

Zitat Guiseppe M. (Gedächtnisprotokoll): "Wenn ich überhaupt einmal etwas erfahre, was Thomas W. in meinem Namen wieder gemacht hat, habe ich ihm immer gesagt, dass ich das nicht möchte und er es unterlassen soll. Er macht aber trotzdem genauso weiter und hört nicht auf mich." Zitat Ende.

Sobald wir von den zuständigen Gerichten die Information erhalten, dass einer seiner Gesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt hat, werden wir sofort gegen die Privatperson Thomas W. Strafanzeige wegen betrügerischen Bankrotts und Eingehungsbetrug stellen, da Thomas W. bei allen Firmenbezeichnungen immer noch der faktische Geschäftsführer dieser Firmen ist. Es haben sich bei uns genügend Zeugen und Geschädigte gemeldet, die das bestätigen können. Wir werden dann die gesammelten Unterlagen der Staatsanwaltschaft als Beweismaterial übergeben.

Diese Angelegenheit wird dann durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden müssen, da Thomas W. in der Vergangenheit immer nach dem gleichen Muster vorgegangen ist seine Kunden mit falschen Tatsachen und Behauptungen zu täuschen.

Wie wir in Erfahrung bringen konnten, weiß Thomas W. ganz genau wie man Firmen abwickelt, um sich so von Forderungen der Gläubigern einfach zu befreien. Im Falle einer Insolvenz bleiben die Geschädigten dann auf Ihrem Schaden und den Kosten sitzen.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. Als nächstes wird in diesem Fall wieder ein Termin beim Landgericht Berlin festgesetzt. Sobald der Termin fest steht, werden wir darüber berichten.....

 

 Fall 2
Update vom 2.8.2021 (Fall 2)
Bei uns hat sich ein weiteres Ehepaar gemeldet, das im Januar 2021 einen Aufzug bei Thomas W. bestellt hatte. Trotz einer sofort geleisteten Anzahlung von 60.000 Euro hat Thomas W. den Aufzug immer noch nicht geliefert und meldete sich nicht mehr. Anrufversuche des Ehepaars wurden von Thomas W. entweder abgeblockt oder nicht angenommen. Bis zur Anzahlung war Thomas W. freundlich und versprach den Aufzug so schnell wie möglich zu installieren. Laut Aussage des Kunden wurde bis heute der Aufzug nicht geliefert und die Anzahlung auch nicht zurück erstattet. Das Ehepaar sah sich gezwungen, nach über einem halben Jahr, jetzt einen Anwalt einzuschalten. (Die Mails an Thomas W. sowie Name und Adresse der Geschädigten liegen uns vor).

 

Update vom 26.10.2021(Fall 2)

Heute erreichte uns eine weitere Mail des Ehepaars mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Klage gegen Thomas W. einreichen. Er ist ein skrupelloser und kaltblütiger Halunke, sehr primitiv und dämlich. Er hat wahrscheinlich auch Bankdokumente gefälscht oder Bankmitarbeiter betrogen. Er gehört auf jeden Fall ins Gefängnis. Wir betrachten es als Bürgerpflicht, ihm dafür den Weg frei zu machen. Die Klage lautet auf "Betrug":
(Der vollständige Name und die Adresse des Geschädigten liegt uns vor).

 

 Fall 3

Update vom 1.11.2021 (Fall 3)
Ein weiterer Fall, bei der auch die "Frankfurter Neue Presse" über Thomas W. und seine Machenschaften berichtete. Dies ist jetzt schon der 3. Fall, der sich bei uns gemeldet hat. Man mag sich nicht vorstellen, wie hoch die Dunkelziffer ist. Die Handlungen von Thomas W. sind wohl immer die gleichen und scheinen Methode zu haben.

Heute hat sich bei uns die verzweifelte Mutter Edelgard Gerwien. aus Bad Vibel gemeldet. Ihre Tochter benötigt rund um die Uhr Pflege und ist auf einen Aufzug dringend angewiesen. Der Aufzug wurde aus Spenden finanziert, da die Kosten ihren finanziellen Rahmen übersteigen.

In diesem Video ist zu sehen, wie schlampig und unprofessionell Thomas W. den Aufzug geliefert hat. Von Beginn an überall rostige und vergam-melte Stellen mit erheblichem Schimmelbefall im Fahrgastraum. Lebensgefährliche, teils blanke stromführende Kabel quillen aus dem Rahmen heraus. Bei Regen strömt das Regenwasser förmlich in den Fahrgastraum. Gerostette Teile verhindern eine vernünftige Statik. Leider kann die Tochter den Aufzug wegen erheblicher Sicher-heitsmängel nicht nutzen. Hier ein Auszug des Schreibens ihres damaligen Anwaltes:

"....Nachdem der Aufzug mit starker Verspätung angeliefert wurde, begann Thomas W. mit dem Aufbau. Die Montageteile lagen tagelang unverpackt verteilt im Garten rum. Die Öffnungen in der Hausfassade waren mit Brettern verschlossen, ein Ende der Arbeiten war nicht in Sicht......"

"......Zwischenzeitlich kam es zur Montage des Außenlifts mit erheblichen Mängeln. Undichte Türen, rostende Bauteile, nicht funktionierende Elektroeinbauteile etc. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde Frau Gerwien angeraten das Vertragsverhältnis mit Thomas W. unverzüglich zu beenden. Dies umso mehr, da sich die Zusammenarbeit mit Thomas W. als extrem schwierig herausstellte und angezeigte Mängel von ihm nicht behoben wurden". (Der vollständige Name und die Adresse der Geschädigten, des Anwalts sowie der Zeitungsartikel liegen uns vor).

Nachdem dann von Thomas W. ein lokales Unternehmen mit dem Aufbau des Aufzuges beauftragt wurde, stellen die Monteure fest, dass viele Teile defekt, falsch oder überhaupt nicht geliefert wurden. Das beauftragte Unternehmen wurde nach eigener Aussage nach der Montage von Thomas W. nicht bezahlt und erlitt dadurch einen erheblichen finanziellen Schaden. (Kontaktdaten des geschädigten Unternehmens liegen uns vor.)

Das Sat.1 Frühstücksfernsehen hat am 27.1.2022 über den Fall berichtet. Da Frau Gerwien nicht über die finanziellen Mittel verfüg-te, aber sie den Aufzug dringend für ihre Tochter benötigte, wurde der Aufzug aus Spenden finan-ziert. Thomas W. versprach zu den Vorwürfen eine schrftliche Stellungnahme. Darauf wartet die Sat.1 Redaktion noch heute.

 

Update vom 14.4.2022 (Fall 3)

Der Anwalt von Thomas W. hat nun  - nach einer von vielen seiner geforderten Fristverlängerungen - ein weiteres Vergleichsangebot vorgelegt. In dem Angebot "verzichtet" Thomas W. auf seine Forderung, also die Restzahlung. Damit sollte Frau Gerwien wohl "ruhig gestellt werden". Das Angebot macht aber keinen Sinn, da Frau Gerwien weiterhin keinen Aufzug für Ihre Tochter hat und für einen neuen Aufzug kein Geld besitzt. Den größten Geldbetrag hatte sich Thomas W. schon am Anfang, in Form der Anzahlung, unter den Nagel gerissen. Sollte Frau Gerwien jetzt auf das Vergleichsangebot eingehen hätte sie:

1. die komplette Anzahlung verloren

2. einen defekten, rostenden und nicht nutzbaren Aufzug bei sich stehen

3. könnte sie wegen Geldmangels keinen neuen Aufzug bei einem seriösen Anbieter kaufen

4. müsste den alten Aufzug auf eigene Kosten abbauen und entsorgen lassen

Frau Gerwien hätte somit nur Geld verloren aber immer noch das Problem mit Ihrer schwerst behinderten Tochter nicht gelöst. Deshalb ist dieses Angebot eine Frechheit, dass aber zu den Methoden des Thomas W. passt.

Das Gericht geht in seiner letzten Erklärung davon aus, dass der ausgesprochene Rücktritt von Frau Gerwien wohl wirksam war. Da Thomas W. dies - wie in den anderen Prozessen auch - wohl anders sieht, wird es jetzt zu einem Gerichtsverfahren kommen. Wir bleiben am Ball und werden weiter berichten....

 

Update vom 22.7.2022 (Fall 3)

Frau Gerwien hat jetzt endlich einen kompetenten Anwalt gefunden, um gegen die Machenschaften des Thomas W. vorzugehen. Sie hat auch schon einen Termin beim Landgericht Frankfurt, der auf den 9. Dezember 2022 terminiert wurde.

Wir werden weiter berichten......

 

Update vom 9.12.2022 (Fall 3)

Heute war der Gerichtstermin beim Landgericht Frankfurt. Thomas W. und sein Anwalt sind erst garnicht erschienen. So saß Frau Gerwien mit Ihrem Anwalt ganz alleine im Saal. Das Gericht hat dann ein Versäumnissurteil zu Gunsten von Frau Gerwien erlassen.

Wir werden weiter berichten......

 

 Fall 4

Neuer Fall vom 18.11.2021 (Fall 4)
Heute hat sich der nächste Geschädigte von Thomas W. und seinen Machenschaften bei uns gemeldet. Ein Rollstuhlfahrer aus Dienheim in Rheinland Pfalz benötigte dringend einen Plattformlift. Damit kann er ohne Hilfe eines Dritten die Treppen überwinden, um mit seinem Rollstuhl in die Wohnung zu gelangen.

Auch er ist, laut seiner Aussage, bei seiner Bestellung und geleisteter Anzahlung von 50% von einem sicheren Behindertenaufzug ausgegangen. Der Lift wurde nach 6 Wochen sogar geliefert. (Bei einem anderen Geschädigten passierte nicht einmal das! (Fall Nr. 2) Allerdings wurde der Aufbau (wie in Fall 1 und Fall 3) derart schlampig und unprofessionell vollzogen, das es erhebliche Sicherheitsmängel gibt.

Eine TÜV Abnahme ist bisher auch nicht erfolgt. Der Plattformlift strotzt nur so vor Sicherheitsmängeln, die Thomas W., trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung, immer noch nicht behoben hat. Damit bleibt Thomas W. seiner unlauteren Masche treu.

In mehreren E-Mails fordert er vom Geschädigten., noch vor der Abnahme und Fertigstellung des Liftes, den vollen Kaufbetrag zu überweisen, ansonsten würde er ihm einen Mahnbescheid zustellen lassen. Damit wird er von Thomas W. (wie auch in allen anderen Fällen) massiv unter Druck gesetzt, obwohl der Lift nach Monaten immer noch nicht fertig gestellt wurde.

Der Geschädigte ist mit seinem Rollstuhl auf den Lift angewiesen. Dieser Umstand wird von Thomas W. gnadenlos ausgenutzt. Deshalb sah er sich jetzt gezwungen, wie so viele andere, einen Anwalt einzuschalten.

(Name und Adresse des Geschädigten liegt uns vor).

 

 HINWEIS

Hinweis vom 7.11.2021
Obwohl die "Firma WM Liftsysteme OHG" 2017 laut Handelsregister liquidiert wurde, werden immer noch in dessen Namen (ohne den Zusatz OHG) Angebote und Rechnungen ausgestellt. Ganz unten auf dem Angebot und auch auf der Rechnung steht dann sehr klein in weißer Schrift! "Eine Marke der GM Lift GmbH".

Es stellt sich deshalb die Frage, warum Angebote und Rechnungen nicht sofort von der GM Lift GmbH ausgestellt werden? Warum bevorzugt es Thomas W. alle seine Angebote und Rechnungen im Namen einer "Marke" auszustellen und nicht mit einer eingetragenen Firma? Weiterhin ist es überaus fragwürdig, ob eine Marke ohne Firmeneintragung in das Handelsregister überhaupt Angebote und Rechnungen ausstellen darf. Da liegt natürlich der Verdacht nahe, dass hier vorbeugend etwas verschleiert werden soll.

Ein fiktives Beispiel:

Sie wollen ein Auto des Herstellers "DMW" kaufen. "DMW" hat viele Fahrzeugmodelle im Programm, die alle einen eigenen Markennamen haben. Das eine Fahrzeug hat den Markennamen "Cletus", ein anderes "Bucklin", usw. Ein Angebot erhalten Sie aber nicht von der im Handelsregister eingetragenen Firma "DMW", sondern von deren Marke "Buklin". Hinter "Bucklin" steht aber nur ein Fahrzeug, also nur eine Marke und keine im Handelsregister eingetragene Firma. Deshalb: Vorsicht vor solchen Geschäftsgebaren!

 

Widerrufsbelehrung  |  Datenschutz Impressum  Partner-Links  |  AGB  |