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  Jalousie KFZ-Kennzeichen  /  Blitzer Apps  /  Radarwarner
 

verbotene Gadgets:
Jalousie KFZ-Kennzeichen
Blitzer Apps
/ Radarwarner

Dieses Thema war im Sat.1 Frühstücksfernsehen

hier klicken für das Sat.1 Video

 

Wir stellen Ihnen hier einige Gadgets vor, die verhindern sollen in eine Radarfalle zu tappen. Die Nutzung dieser Gadgets ist allerdings während der Fahrt verboten und kann erhebliche Strafen nach sich ziehen.

In Bayern wird ein Autofahrer von der Polizei geschnappt, als er mit einem dreisten Trick Blitzer-Strafen entgehen will. Mit einer Kennzeichen-Jalousie hatte der Mann das Nummernschild seines Wagens verdeckt. Welche Strafe ihm nun droht und welche Tricks gegen Blitzgeräte noch verboten sind, darüber informiert der Experte für Sicherheit und Verbraucherschutz Udo Hagemann Live im Studio des Sat.1 Frühstücksfernsehens.

Die folgenden Gadgets befinden sich in einer "Grauzone". Ganz verboten sind diese nämlich nicht. Der Besitz vom z.B. Radarwarner im Auto ist zwar erlaubt, aber nicht die Inbetriebsetzung, weshalb die Polizei ein Bußgeld verordnen kann.

 

Jalousie Kennzeichen / Kennzeichenwechsler

Es gibt unterschiedliche Lösungen sein Kennzeichen zu verdecken oder wegzuklappen. Einige Kennzeichenhalter haben ein schwarzes Rollo, das bei Verwendung vor dem Kennzeichen runter fährt wie eine Jalousie. Andere klappen das Kennzeichen einfach weg. Manche nutzen den Kennzeichenwechsler. Hier können 2 unterschiedliche Kennzeichen angebracht werden, wie bei James Bond an seinem Aston Martin. Somit ist beim Wechseln ein anderes Kennzeichen oder ein Firmenlogo in Form eines Nummerschildes zu sehen.

Im rechten Video zeigen wir Ihnen Beispiele, wie einige Fahrzeugbesitzer ihr KFZ-Kennzeichen für Radarfallen "unsichtbar" gemacht haben.

Diese Methode der Radarfallen-verhinderung ist zwar äußerst effektiv, aber leider auch verboten. Hier kennt die Polizei keinen Spaß. Wer damit erwischt wird, kann sich auf ein Strafverfahren wegen Urkunden-fälschung gefasst machen.

Der Kauf und Besitz dieser Kennzeichenhalter ist legal und nicht strafbar. Auch die Anwendung am PKW ist auf privatem Grund erlaubt und nicht verboten. Sie dürfen aber mit den Kennzeichenhaltern auf keinen Fall auf ein öffentliches Gelände oder damit am Straßenverkehr teilnehmen. Damit machen Sie sich strafbar.

Laut Polizeiangaben werden immer häufiger Raser mit dem Rollo-Kennzeichen angehalten. Damit wird versucht, Blitzern ein Schnäppchen zu schlagen. Zugegeben - die Dinger sind genial. Die Nutzung dieser Rollo-Kennzeichenhalter ist aber - auf öffentlichen Grund und im Straßenverkehr - eine Urkundenfälschung und somit eine Straftat. Hier kann Ihnen passieren, dass Ihr Auto von der Polizei beschlagnahmt wird, bis der Originalzustand des Fahrzeuges wieder hergestellt wurde.

Viele Autofahrer nutzen während der Fahrt auch Blitzer-Apps oder Radarwarngeräte.

Ob solche Geräte oder Anwendungen legal oder illegal sind, steht grundsätzlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (Quelle: § 23 Abs. 1b StVO)"

Jedoch gibt es von diesem Gesetz  Ausnahmen, weshalb die Frage, ob Blitzerwarner in Deutschland erlaubt sind, mit „Ja“ und „Nein“ beantwortet werden kann. Denn die Blitzerwarnung an sich ist nicht verboten. Immerhin teilen auch Radiosender in den Verkehrsnachrichten mit, wo geblitzt wird. So liegt es nahe, dass Radarwarner legal sind.

Doch sind Radarwarner wirklich erlaubt? Die Grundlage dafür, dass Radiosender die Blitzermeldungen durchsagen dürfen, ist die einfache Tatsache, dass damit die Verkehrssicherheit bewahrt bleibt. Ein Radarwarner, erlaubt oder nicht, funktioniert auf die gleiche Weise.

Jedoch gibt es einen Unterschied zwischen Radiosendern und Warngeräten. Die Ansagen der Nachrichtensprecher sind nicht klar formuliert. Es wird lediglich eine Straße oder die Nähe zu einer Ausfahrt genannt. Hiermit ist die Chance hoch, dass der Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit auf der gesamten Strecke einhält.
Zudem sind die Verkehrsnachrichten an die "Allgemeinheit" adressiert und sollen eher als Hinweis auf die Verkehrsüberwachung seitens der Behörden dienen.

 

Klassische Radarwarner

Der klassische Radarwarner, der die Radarstrahlen der Blitzer auffängt und dann den Fahrer vor der bevorstehenden mobilen Radarmessung warnt. Der Besitz dieser Geräte ist, genauso wie die Rollo-Kennzeichenhalter, NICHT verboten. Auch gegen eine Anwendung auf privatem Grund ist nichts einzuwenden. Sie dürfen die Radarwarner sogar in Ihrem PKW mitführen, aber nicht in Betrieb nehmen. Jedwede Nutzung dieser Geräte im Straßenverkehr ist verboten. Sollte die Polizei Sie mit einem betriebsbereiten Radarwarner antreffen (hier reicht es schon, wenn Sie den Radarwarner mit dem Zigarettenanzünder verbunden haben, ohne dass das Gerät eingeschaltet ist) ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet.

Laser- Radarstörer

Im Gegensatz zu den Radarwarnern, die nur ein Signal empfangen (also ausschließlich Empfänger sind) sendet der Laserstörer ein Signal, um z.B. die Laserpistole der Polizei zu stören. Das Ergebnis ist dann eine Fehlmessung der Radarpistole. Mit den gestörten Werten ist es dann nicht mehr möglich, Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung nachzuweisen. Allerdings begeben Sie sich mit diesem Gerät auf noch glatteres Eis als mit dem Radarwarner.

Deshalb kann Ihnen zusätzlich, wegen Senden auf einer Ihnen nicht zugeteilten Frequenz, von der Bundesnetzagentur ein weiteres, viel höheres Bußgeld drohen und das Gerät wird beschlagnahmt.

Blitzer - Apps

Alle im App Store vorhandenen Blitzer Apps sind legal und dürfen auch auf öffentlichem Grund betrieben werden. Mit einer Ausnahme: Sobald Sie den Motor Ihres Fahrzeuges starten und sich in Bewegung setzen, müssen Sie als Fahrer die Blitzer Apps ausschalten. Wenn Sie bei der Verwendung einer Blitzer App in Ihrem Fahrzeug erwischt werden gilt ebenfalls: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Für Ihren Beifahrer ist es erlaubt, die Blitzer App auf dem Smartphone zu verwenden. Denn die StVO verbietet nur dem Fahrer das Mitführen eines aktiven oder betriebsbereiten Gerätes. Der Beifahrer könnte also folglich nicht bestraft werden, wenn er die App verwendet. Allerdings dürfte er den Fahrer nicht explizit auf Radarfallen aufmerksam, sondern nur versteckte Andeutungen machen, indem er ihn beispielweise darum bittet, langsamer zu fahren.

 

Fazit:

Kennzeichen-Rollos, Radarwarner oder Blitzer-Apps zu kaufen ist legal. Diese dürfen aber im Straßenverkehr nicht funktionsbereit betrieben werden. Auch Navigationsgeräte mit zusätzlicher Radarwarnfunktion sind während der Fahrt nicht erlaubt. Hier empfiehlt es sich diese an Ihrem Navigationssystem auszuschalten.

 

Aber Vorsicht beim Kauf von Radarwarnern: Verkauf, Kauf und Besitz ist in Deutschland zwar legal, illegal ist lediglich das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug. Nach § 138 BGB werden aber in der Rechtsprechung Kaufverträge über Radarwarner als sittenwidrig und somit als nichtig eingestuft. Ein Rückgaberecht für Radarwarner besteht also nicht, auch nicht beim Onlinekauf!

 

 

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